Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 8 U 133/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Teilurteils
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 301; ZPO § 538 Abs. 6 Nr. 7
Zulässigkeit eines Teilurteils - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Abweichende Schadensberechnung in der Berufungsinstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.02.2009 - 4 O 388/99
- OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 8 U 133/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 667
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90
Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 8 U 133/09
Denn innerhalb der gleichen Schadensart stellen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen lediglich unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadens und Ersatzanspruchs dar, die im Rahmen des Gesamtbetrags austauschbar sind (BGH, Urteil vom 22.11.1990 - IX ZR 73/90 - NJW-RR 1991, 1279). - SG Osnabrück, 13.04.2006 - S 8 U 157/00
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 8 U 133/09
Die Klage wurde alsbald im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO a.F. zugestellt, so dass die Verjährungseinrede der Beklagten nicht griff, was der Senat mit verbindlicher Wirkung zwischen den Parteien des Rechtsstreits durch das rechtskräftige Teil- und Grundurteil vom 13.2.2001 (8 U 157/00) entschieden hat.
- OLG Karlsruhe, 05.07.2017 - 7 U 110/16
Ordentliche Kündigung eines Gewerberaummietvertrags durch den …
Denn innerhalb der gleichen Schadensart stellen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen lediglich unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadens und Ersatzanspruchs dar, die im Rahmen des Gesamtbetrags austauschbar sind (BGH, NJW-RR 2006, 253 f., Tz. 16 f., juris; BGH, NJW-RR 1991, 1279 f., Tz. juris; 13; OLG Frankfurt, BauR 2010, 667 f. (LS), juris Tz. 23).