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   OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 8 U 133/09   

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https://dejure.org/2009,11812
OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 8 U 133/09 (https://dejure.org/2009,11812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2009 - 8 U 133/09 (https://dejure.org/2009,11812)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2009 - 8 U 133/09 (https://dejure.org/2009,11812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301; ZPO § 538 Abs. 6 Nr. 7
    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Abweichende Schadensberechnung in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 667
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 8 U 133/09
    Denn innerhalb der gleichen Schadensart stellen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen lediglich unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadens und Ersatzanspruchs dar, die im Rahmen des Gesamtbetrags austauschbar sind (BGH, Urteil vom 22.11.1990 - IX ZR 73/90 - NJW-RR 1991, 1279).
  • SG Osnabrück, 13.04.2006 - S 8 U 157/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2009 - 8 U 133/09
    Die Klage wurde alsbald im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO a.F. zugestellt, so dass die Verjährungseinrede der Beklagten nicht griff, was der Senat mit verbindlicher Wirkung zwischen den Parteien des Rechtsstreits durch das rechtskräftige Teil- und Grundurteil vom 13.2.2001 (8 U 157/00) entschieden hat.
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2017 - 7 U 110/16

    Ordentliche Kündigung eines Gewerberaummietvertrags durch den

    Denn innerhalb der gleichen Schadensart stellen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen lediglich unselbständige Faktoren eines einheitlichen Schadens und Ersatzanspruchs dar, die im Rahmen des Gesamtbetrags austauschbar sind (BGH, NJW-RR 2006, 253 f., Tz. 16 f., juris; BGH, NJW-RR 1991, 1279 f., Tz. juris; 13; OLG Frankfurt, BauR 2010, 667 f. (LS), juris Tz. 23).
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